Das Bundesamt für Naturschutz ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Unsere Kleingartenanlage erfüllt die Kriterien für das Projekt „Urbanität und Vielfalt“. Das Bundesamt hat unseren Standort als bewilligt angesehen.

Es wird die Betonfläche neben dem Vereinshaus entfernt. Dort entsteht eine Eingrenzung für bedrohte Wildpflanzenarten (blühende Stauden, winterhart).

Es wird eine begrenzte Anzahl an Parzellen geben, die hier mitmachen können. Dazu benötigt ihr mindestens 1 qm Eurer Parzelle. Wer daran teilnehmen möchte, bitte eine Info in den Vereinsbriefkasten stecken. Wir melden uns mit mehr Infos.